Von Hexen und Zauberern

Hexenverfolgung im Vest Recklinghausen: Namen der Frauen und der jeweils verantwortlichen Bürgermeister RE von 1514 bis 1706.

 

Auffällig ist die große Anzahl der verurteilten Frauen zur Zeit des Recklinghäusers Bürgermeisters Rotger Steenwech in den Jahren 1580 (24), 1581 (13), 1588 (13), und 1589 (29); 1594 (immer noch Steenwech) dagegen nur 1 , nämlich die Stiefmutter des Hobsrichters (das ist wahrscheinlich der Oberhof in RE).

Von Bedeutung ist auch die öfter vorkommende Verwandtschaft: 1529: Zythmannsche, Mutter und Tochter,1580 Herringsche (Frau von Herring) und Herrings Schwester, Peters in Sypen Frau und Tochter,

Figge und Drude Mollers, 1589 Gertrut Hundische und ihre Mutter, Marie Moritz die Philippsche und ihre Tochter Anna Suirlehder (-länder?), 1595 Frau und Tochter des Steffen Suerländer (1628 gab es einen Saurländer als Zweiten Bürgermeister) und noch 1650 Anna Schornfeld und ihre Tochter Trine, beide genannt Plumpe.

Die Gefährdung durch Ehe oder Blutsverwandtschaft kann man unten im Abschnitt über die getöteten Männer feststellen, z.B.:

Rassche und Frau, Woisthoff und Frau, Punge und Frau, Kortte und Frau, Stricklinck und Frau, Sweppe und Schwester, Dorlemann, Vulenbeck...



Die Auszüge unten sind aus: Mummenhoff, Wilhelm: Zur Geschichte der Hexenverfolgung in der Stadt Recklinghausen und ihrer Umgebung während des 16. Jahrhunderts. In: Vestische Zeitschrift, Bd. 34 (1927), S. 75-90.

    "Die Vollstreckung (und Folter bei der Befragung) besorgte

    der in Reck -

 

Dies sind die bekannten Namen der Frauen aus Marl :

 

    Die Frentropsche am 6.September 1580 verbrannt.

"Dorothea von Marll ------- im Februar 1589 hingerichtet"

Außerdem kommen Namen vor, die (heute noch) in Marl bekannt sind. Es gibt allerdings keinerlei Hinweis auf die damalige Herkunft:

Eine Trine Baumeisters,       am 8.Oktober 1580 hingerichtet, sowie

 die Lugesche, auch Lyse Lueges  genannt, im März 1581 hingerichtet.

Auch Linewever (Leineweber) kommt einem bekannt vor...(siehe unten)


Im Jahre 1589

Meister Hans war der Scharfrichter aus Essen, Meister Arndt in diesem Fall sein Helfer. Hornenburg ist die Horneburg bei Datteln, Kellnerei (auch Kellerei) war das damalige "Finanzamt", hier mussten Abgaben für den Kurfürst/Erzbischof abgeliefert werden. Ordt ist eine damalige viertel Münze, m. ist Mark, s. ist Schilling und d. ist Denar= Pfennig.

(Der Henker Meister Arndt starb im Jahre 1590 "in der Schanze für (vor Burg) Lüttinghoff", Mummenhoff. S.84, Anm.20).

Lüttinghoff war durch "Statische", d.h. niederländische Truppen besetzt. Bei dem Versuch der Wiedereroberung starben Hunderte, unter anderen auch der Vestische Henker.


Rechnung Horneburg 1589/90


"3einhalb thlr 7.s. für zerung" heißt hier: Ausgaben des Henkers für Essen und Trinken (Branntwein und Wein kannenweise) Taler und Schilling, in kölnischer Währung 6 Mark 6 Schilling 5 Denare.

Boßump und Flaißem sind Bossendorf und Flaesheim (ai ist ein langes A), verrechtfertigt heißt hingerichtet,

vurgen. ist vorgenannte, mißthait ist Missetat, "zaubersche aufs waßer geworffen" ist die hier gebräuchliche Hexenprobe:

Schwimmt der Körper, hilft der Teufel, also Hexerei, geht der Körper unter ist man unschuldig (aber auch tot, beides lag am Vorgehen des Henkers).

Einige der Beschuldigten wollten sogar freiwillig diese Probe um ihre Unschuld zu beweisen, siehe z.B. unten: "Burrichter Text": Die Frau des Johan Schnieder will "auffs Wasser mit Rötger Burrichter".

 

Hingerichtet werden konnte man nur nach Geständnis, deswegen folgte auf die Probe immer die "peinliche Befragung", soll heißen: "schmerzhaft" (Pein) auch im Sinne von Bestrafung.

 

Hinrichtungen fanden statt in Recklinghausen am "Sevensberg", (Hochlar, heute "am Segensberg"- das klingt nach Zynismus) bei Urteilen des Gerichts Recklinghausen, sowie "am Stimberge", ("Am Kohlbrink", Erkenschwick) verurteilt durch das Gericht an der Horneburg.

Anscheinend aber auch "auf der Kleverbecke" wurden "Malefiz Personen" hingerichtet, 1793 die letzte.(Kleverbeck ist nahe am "Steinern Kreuz" in Marl, vielleicht "Kreuz" wegen der Hinrichtungen? Oder Hinrichtungen wegen dem Kreuz?)

Ein Hof zum Berge in der Bauerschaft Becklem (Henrichenburg) war (spann-)dienstverpflichtet, die Verurteilten vom Amtshaus aus zu dieser Hinrichtungsstätte zu fahren.

(Ergänzungen dank der Hinweise von Hartmut Hegeler, www.anton-prätorius.de, eine sehr ausführliche und informative Seite zur Hexenverfolgung auch mit dem Ziel der Rehabilitierung der ermordeten Frauen; Kleverbeck ist ein Hinweis bei: Burghardt, Vestisches Lagerbuch, S: 330)

 

1581

Gertrud Burrichter aus Hamm-Sickingmühle (Hüppelswick)

 

  22.06.1581 Herrlichkeit Ostendorf: Verhaftung der Gertrud Burrichter, Tochter des Steven Burrichter, erneutes Verhör am 25.07.1581 und Verwicklung in mehrere Hexenprozesse.

 

 1602 hielt Johan Schnieder den Rötger Schulte, „itzo (jetzt) auff dem hove zu Hamme wohnhaftig“ an und beschimpfte ihn als Dieb, Schelm, Mörder, Zauberer und Zaubers Kind, 

worauf dieser ihn niederschlug .

 Die Frau des Johan Schnieder drohte Rötger Burrichter, nun Schulte, „ sie wollte mitt ihm auffs waßer, er wehre (wäre) nitt besser, dan(als) sein mutter, schwester, so ehemals verbrandt“. (Zur besseren Lesbarkeit leicht berichtigt, KM)

 

(https://wiki.de.genealogy.net/Baurichter_(Marl-Sickingmühle), Gericht Haus Ostendorf, Erzbistum Münster).

Hier gibt es noch einen Hinweis auf eine als Hexe angeklagte "Lohmannsche" , ebenfalls Marl-Sickingmühle, siehe: genwiki.genealogy.net/Albers_(Marl-Sickingmühle)

 

Sophia Schepers Mutter, (Marl-Herne, Haus Ostendorf)

Anno 1612 ahm 23.Marty:

Eodem die ut supra, Sophia Schepers zu Herne weg. deß Sie

vielmahlen sich verlauten Laßenen, der Her hieselbsten hab Ihre Mutter

unschuldig hinrichten laßen, ist alhir angehalten worden, aber durch vielfeltig

bitten, biß auf weiter erfinden und deß sie sich widderumb einstellen wolle,

widderumb erlaubt, dafür Bürge Frederich (Bronst) und der Wilde, actum ut

supra.

( "Sophia hat vielmals verlauten lassen, der Herr (Ostendorf) habe ihre Mutter unschuldig hinrichten lassen. Sie wird vorläufig freigelassen, es wird aber weiter ermittelt..".)

Ostendorf lag/liegt jenseits der Lippe im Fürstbistum Münster...

 


 

Auch Männer, also "Zauberer", wurden getötet, im Oktober und November 1580 sechs, nämlich Hermann Vulenbecke, Geerth Rassche (seine Frau Greite ebenfalls), Heinrich Tymen, Rotger Woisthoff (seine Frau Else ebenso), Heine Stotz, Berndt Vulenbecke (verwandt mit Hermann?).

 

1581 ebenfalls sechs, im März Johann Dorlemann, Heinrich Stricklinck, (ebenso seine Frau), im Mai Dirich Rachert, im August noch Berndt Gerlemann (oder auch Eillis), Cordt Dorlemann sowie Heinrich Sweppe (Hartmann), dessen Schwester schon im Februar verbrannt worden war.

(Mummenhoff, S. 77/78)

 

1589 wurden hingerichtet Punge (und seine Frau Elsa), Everdt Hottener, Tonius Bolle, Johann Kortte und seine Frau aus RE, Johann Spickermann aus RE, Clais Sanders aus RE, der Lineweber auf der Becke, Aleff Bocker aus Waltrop. (Mummenhoff, S.80)